Verrechnungspreise: Dokumentationspflicht verstößt nicht gegen Europarecht

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von Dr. Kai-Uwe Bandtel
 

BFH sieht § 90 Abs. 3 AO als mit der Dienstleistungsfreiheit vereinbar an

An Dokumentationspflichten besteht im Steuerrecht wahrlich kein Mangel, bei internationalen Verrechnungspreisen wird das Maß schon lange überstrapaziert. Nach § 90 Abs. 3 Abgabenordnung (AO) haben Steuerpflichtige bei Sachverhalten mit Auslandsbezug über die Art und den Inhalt ihrer Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Personen Aufzeichnungen zu erstellen und diese auf Verlangen der Finanzbehörde vorzulegen.
 

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Dr. Kai-Uwe Bandtel

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