VOF-Ausschreibung nach HOAI 2009 einstellen

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KG Berlin zur Beachtlichkeit von Rechtsänderungen

 
von Holger Schröder
Bayerische Staatszeitung Nr. 41 vom 10. Oktober 2014, Seite 17
    

Der vom Kammergericht Berlin (1. September 2014, Az.: Verg 18/13) im Eilverfahren entschiedene Sachverhalt hat den Abschluss eines Vertrags zur Erbringung und zur Vergütung von Leistungen gemäß der HOAI 2009 zum Gegenstand. Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der VOF-Ausschreibung im März 2013 war die erst im Juli 2013 beschlossene HOAI 2013 noch nicht in Kraft getreten.

 

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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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