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von Holger Schröder
Staatsanzeiger Baden-Württemberg Nr. 39 vom 8.10.2021, Seite 28
Eine Dienstleistungskonzession ist ein Vertrag, mit dem ein öffentlicher Auftraggeber einen Unternehmer damit betraut, bestimmte Dienstleistungen zu erbringen. Überschreitet der Wert der Konzession den EU-Schwellenwert, ist ein europaweites Vergabeverfahren notwendig. Den Wert genau zu berechnen, kann allerdings schwierig sein. Das zeigt eine Entscheidung der Vergabekammer Sachsen.
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Holger Schröder
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht
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