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von Holger Schröder
Bayerische Staatszeitung Nr. 24 vom 18. Juni 2021, Seite 16
Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens war die Vergabe von Rohbauarbeiten für die Errichtung eines Erweiterungsbaus sowie die Sanierung und Funktionsanpassung des Bestandsgebäudes für das Berliner Bauhaus-Archiv im offenen Verfahren gemäß der VOB/A-EU. Im Leistungsverzeichnis(LV) war in der Einleitung unter dem Abschnitt „Bauprodukte/Prüfzeugnisse/Technische Merkblätter” für die Ausführung der Frischbetonverbundfolie/Hybridabdichtung unter anderem gefordert: „Verwendbarkeitsnachweis über ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis für einen Wasserdruck bis 3,8 bar und eine Rissüberbrückung bis 1,0 mm.”
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Holger Schröder
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht
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