EuGH stärkt Auftraggeber: Keine Vergabepflicht für Miete noch nicht errichteter Immobilien

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von Holger Schröder

vergabeblog.de ​vom 10. Mai 2021, Nr. 47001

 

Ein langjähriger Dauerbrenner in der öffentlichen Beschaffungsdiskussion ist das Verhältnis vom ausschreibungspflichtigen Bauauftrag einerseits und vergabefreien Mietvertrag andererseits. Dabei geraten häufig die mieterseitigen Wünsche und Anforderungen in einen vergaberechtlichen Abgrenzungskonflikt zu den Wesensmerkmalen eines öffentlichen Bauauftrages. Insbesondere dann, wenn das Mietobjekt noch nicht gebaut wurde, stellt sich die Frage, in welchem Umfang der künftige Mieter Einfluss auf die Gestaltung des noch zu errichtenden Gebäudes nehmen darf, ohne dass die rote Linie des Vergaberechts überschritten wird.

 

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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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