Umbuchungsarien des untreuen WEG Verwalters

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Eigentümergemeinschaften

 

Von Andreas Griebel

Der Facility Manager Juni 2014

 

Immer wieder kommt es vor, dass Wohnungseigentumsverwalter mit dem ihnen anvertrauten Vermögen nicht sorgsam umgehen. Sei es, dass sie die Gelder pflichtwidrig für sich selbst verwenden oder- im Rahmen eines Karussell-Umbuchungs-Verfahrens - Geldern von den Konten entnehmen, um finanzielle Engpässe anderer Wohnungseigentümergemeinschaften zu schließen. Besonders ärgerlich ist das, wenn die Empfängergemeinschaft selbst auch Gebergemeinschaft ist.

 

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun mit Urteil vom 23. Januar 2014, Az.: III ZR 436/11, hierzu entschieden, dass socj doesich die das Geld erhaltende Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) das Fehlverhalten des Verwalters zurechnen lassen muss und sich nicht auf Unwissenheit bzw. Entreicherung berufen kann.

 

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Andreas Griebel

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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