Mindestlohngesetz: Haftung des Auftraggebers

PrintMailRate-it
Von Klaus Forster
Der Facility Manager vom April 2015
 
Das Mindestlohngesetz zwingt Auftraggeber dazu, sich mit der haftungsrechtlichen Frage auseinanderzusetzen, inwieweit sie dafür einstehen müssen, wenn von ihnen beauftragte Auftragnehmer oder Subunternehmer ihren Mitarbeitern nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn bezahlen.
 

Kontakt

Contact Person Picture

Klaus Forster, LL.M.

Rechtsanwalt, Verbandsjurist

Associate Partner

+49 911 9193 3611

Anfrage senden

Profil

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu