Flächenabweichung im Gewerberaummietrecht

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Von Andreas Griebel

Der Facility Manager Dezember 2012

 

In Gewerbemietverhältnissen kommt es immer wieder zum Streit über Feststellung der vermieteten Flächen. Denn im Gegensatz zum Wohnraummietrecht bestehen keine allgemein anerkannten Berechnungsgrundlagen.

 

Nichts Neues und in der Zwischenzeit auch unter Nichtjuristen bekannt ist die Tatsache, dass der für das Gewerberaummietrecht zuständige XII. Senat des Bundesgerichtshofes (BGH) mit beiden Augen auf bereits vom für Wohnraummietrecht zuständigen VIII. Senat getroffene Entscheidung schielt, wenn eine Entscheidung zu treffen ist. 

 

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Andreas Griebel

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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