Erhöhte Erkundigungs- und Sorgfaltspflichten

PrintMailRate-it

Bei Baggerarbeiten auf Abwasserleistungen achten

 

Von Andreas Griebel

Bayerische Staatszeitung Nr. 23 vom 7. Juni 2013

 

Der Baggerunternehmer haftet , wenn er bei Arbeiten mit einem Minibagger in einem Bachbett eine darin liegende Abwasserleitung beschädigt, obwohl besondere Anhaltspunkte (hier: Gullydeckel auf beiden Uferböschungen) für das Vorhandensein einer Leitung bestehen. Bestehen solche Anhaltspunkte, so treffen den Bauunternehmer erhöhte Erkundigungs- und Sorgfaltspflichten, so das OLG Celle, im Urteil vom 5. Dezember 2012 - 7 U 59/12

 

 

 

Kontakt

Contact Person Picture

Andreas Griebel

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Partner

+49 911 9193 3579

Anfrage senden

Profil

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu