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Von Jörg Schielein
Der Facility Manager April 2019, S. 58-61
Die Tauschverpflichtung für Brandmelder in der DIN 14765-1:2018-04 nach fünf bzw. acht Jahren wird von vielen Unternehmen als kostspielige Verpflichtung wahrgenommen.Gleichzeitig bestehen aber weit verbreitete Zweifel bezüglich der Erforderlichkeit eines Tauschs nach vorgegebenen Fristen. Dieses Thema eignet sich besonders gut, die Diskussion über die Verbindlichkeit von technischem Regelwerk und potenziellen Alternativen zu führen.
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Jörg Schielein
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