Arbeitsschutz ist Führungsaufgabe

PrintMailRate-it

​Die Arbeitsschutzvorschriften verpflichten den Arbeitgeber eine geeignete Organisation zur Planung und Durchführung aller erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu schaffen, diese Aktivitäten in die Führungsstrukturen einzubinden und dafür Sorge zu tragen, dass Ziele und Maßnahmen bei allen Tätigkeiten beachtet werden.

 

Kostenlos anfordern »

Kontakt

Contact Person Picture

Henning Wündisch

Rechtsanwalt

Partner

+49 911 9193 3551

Anfrage senden

Profil

Bleiben Sie informiert!

Fokus Immobilien

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu