Risikomanagementsysteme in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft

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Das Risikomanagement in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft ist ein unverzichtbares Instrument im Rahmen der Unternehmensführung, -steuerung und -kontrolle. Es unterstützt die Unternehmensleitung bei der Nutzung aller unternehmerischer Chancen und Risiken sowie der Sicherung der Unternehmenstransparenz.

 

Aus der Formulierung des § 91 Abs. 2 AktG, der Begründung zu dieser Vorschrift und der einschlägigen Dokumentation des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) lässt sich ein bestimmter Aufbau des Risikomanagementsystems (RMS) ableiten. Das RMS soll demnach aus folgenden Elementen bestehen:

 

  • Überwachungssystem,
  • Controlling und
  • Risikoinformationssystem (Frühwarnsystem)

 

Risikomanagementsystem in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft

Das Ziel eines Risikomanagements ist es, Vorsorge gegen bestandsgefährdende Risiken für ein Unternehmen zu treffen. Dies soll mit der Durchführung von risikopolitischen Maßnahmen zur Risikovermeidung, Risikoverminderung und Überwälzung des Risikos erreicht werden. Die einzelnen Maßnahmen und das Risikomanagement insgesamt nehmen dabei verschiedene Aufgaben wahr.

 

Zu nennen sind hierbei insbesondere folgende Funktionen:

 

  • Frühwarnung und -erkennung
  • Prävention
  • Gegensteuerung
  • Notfallvorbereitung
  • Qualitätssicherung
  • Gewährleistung des Versicherungsschutzes (Prämienhöhe)
  • Erhöhung der Kreditwürdigkeit
  • Information

 

Das hauptsächliche Ziel des Risikomanagements ist die rechtzeitige und fortlaufende Identifizierung und Bewältigung von Risiken, die für die wirtschaftliche Lage der Organisation von Bedeutung sein können. Risiko ist dabei der mögliche bewertete Schaden, der sich aus Umwelteinflüssen oder negativen Abweichungen von den Zielen, Grundsätzen und Bestandteilen des internen Kontrollsystems und den Leitlinien der Organisation ergibt. 

 

Einen grundlegenden Überblick über das Risikomanagement gibt nachfolgender Prozesskreislauf:

Risiko Managementprozess in der Gesundheits- und SozialwirtschaftUnser Angebot in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft umfasst die Prüfung in den folgenden Bereichen:

 

Risikopolitik

Die Risikopolitik einer Organisation bestimmt den Umgang mit unternehmerischen Risiken. Es wird überprüft, ob ein Leitbild für die Organisation existiert, welches ein Abbild der Unternehmenswerte darstellt und gleichzeitig die Eckpunkte einer Risikopolitik für das Risikomanagement vorgibt.

 

Risikoinventar / Risikobewertung

Grundvoraussetzung für ein funktionierendes Risikomanagementsystem ist, dass alle wesentlichen Risiken der Organisation identifiziert werden. Bei der Risikoidentifikation müssen alle Geschäftsbereiche und Geschäftsfelder der Organisation auf mögliche Risiken hin überprüft werden. Dabei sind neben den Kerngeschäftsprozessen auch die sogenannten Unterstützungsprozesse einzubeziehen, um sicherzustellen, dass die Risikoidentifikation so vollständig wie möglich ist.

 

Risikofrüherkennungsmassnahmen

Im Bereich der Risikofrüherkennungsmaßnahmen wird i.d.R. stichprobenartig überprüft, ob das Risikomanagement geeignete Früherkennungsmaßnahmen (z.B. Soll-Ist-Vergleiche) durchführt und die Ergebnisse analysiert und bewertet. In einem weiteren Schritt wird dann überprüft, ob die vorgenommenen Analysen und Bewertungen plausibel und nachvollziehbar sind.

 

Risikosteuerung

Im Rahmen der Prüfung der Risikosteuerung wird grundsätzlich überprüft, ob:

 

  • es Frühindikatoren, geeignete Meldewege und eindeutig definierte Eingreifkriterien gibt und diese genutzt werden.
  • geregelt ist, wer für die erforderlichen Maßnahmen verantwortlich ist.
  • die Maßnahmen angemessen sind.
  • die Angemessenheit der Maßnahmen vor dem Hintergrund des sich wandelnden Umfelds regelmäßig hinterfragt wird.
  • die beschlossenen Maßnahmen zeitnah und effizient umgesetzt werden.
  • eine angemessene Dokumentation vorliegt, anhand der eine Überprüfung der Maßnahmen erfolgen kann.

 

Kommunikation

Die frühzeitige Kommunikation wesentlicher Risiken ist von zentraler Bedeutung für die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements. Im Rahmen der Prüfung der Risikokommunikation muss überprüft werden, ob die festgelegten Informationsflüsse und Regelungen zur Berichterstattung eingehalten werden, insbesondere hinsichtlich Vollständigkeit, Zeitnähe, Verantwortlichkeiten und Verständlichkeit.

 

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Christoph Naucke

Betriebswirt (Berufsakademie), Zertifizierter Compliance Officer, Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV, Prüfer für Interne Revisionssysteme (DIIR), Datenschutzauditor (TÜV), IT-Auditor IDW

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Diplom-Kaufmann, IT-Auditor IDW, Datenschutzbeauftragter (TÜV), Prüfer für Interne Revisionssysteme (DIIR)

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