Prüfberichte über Ihr Compliance Management System (CMS) nach dem IDW PS 980

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Wie konzeptioniert man erstmalig ein Compliance Management System (CMS)? Wie geht man bei der Konzeptionierung eines CMS speziell in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft vor? Wann ist das CMS nun angemessen und wann ist es wirksam? Damit diese Fragestellungen sicher beantwortet werden können und dabei auch eine nachweisbare Dokumentation der Ergebnisse stattfindet, ist es ratsam, Fachexperten hinzuzuziehen.

Ein allgemein anerkannter Rahmen für die Umsetzung eines CMS ist der von dem Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) gesetzte Prüfungsstandard (PS) 980. Mit diesem Prüfungsstandard können die eingangs gestellten Fragen beantwortet werden und zum Prüfungsende eine entsprechende Bescheinigung erlangt werden. Damit wird besonders bei den verantwortlichen Personen ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen geschaffen.

Für die gesetzlichen Vertreter einer Organisation besteht die Verantwortung, das rechtskonforme Verhalten der Organisation sicherzustellen. Dafür sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Geschieht das nicht, kann der Verdacht eines betrieblichen Organisationsverschuldens bestehen. Liegt der Prüfbericht eines Wirtschaftsprüfers vor, dass das CMS angemessen (Angemessenheitsprüfung) oder idealerweise wirksam (Wirksamkeitsprüfung) ist, können das Anhaltspunkte dafür sein, dass die Verantwortlichen der Organisation dieser Pflicht auch nachgekommen sind. Insbesondere wenn einmal etwas schief läuft, sind diese Nachweise umso wichtiger.

Nach dem Prüfungsstandard 980 wird die Prüfung in drei Stufen differenziert. Gleichzeitig stellen die drei Stufen die charakteristischen Entwicklungsstufen bei der Einrichtung eines Compliance Management Systems dar:

 

idw ps 980 gesundheits - sozialwirtschaft 

Hinweis:

Eine Bescheinigung für ein voll funktionsfähiges, angemessenes und wirksames CMS kann nur mit Durchführung der Stufe 3 erstellt werden!

 

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Norman Lenger-Bauchowitz, LL.M.

Mediator & Rechtsanwalt, Wirtschaftsmediator, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachberater für Restrukturierung & Unternehmensplanung (DStV e.V.)

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Christoph Naucke

Betriebswirt (Berufsakademie), Zertifizierter Compliance Officer, Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV, Prüfer für Interne Revisionssysteme (DIIR), Datenschutzauditor (TÜV), IT-Auditor IDW

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