Verfahrensfehler rügen – aber nicht unverzüglich

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​Vergabekammer Südbayern versus Vergabekammer Nordbayern
 
von Holger Schröder
Bayerische Staatszeitung Nr. 37 vom 11. September 2015, Seite 18.
 
Die Vergabekammer Südbayern (Beschluss vom 18. März 2015, Az.: Z3-3-3194-1-62-12/14) musste im Rahmen eines europaweit offenen Verfahrens zur Vergabe von Gebäude- und Glasreinigungsarbeiten unter anderem darüber entscheiden, ob ein Bieter zur „unverzüglichen” Rüge vermeintlicher Vergabefehler nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB verpflichtet ist.
 
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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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