Obacht bei der Bekanntmachung! / Sechs Tage reichen nicht

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​Obacht bei der Bekanntmachung!

​Vergabekammer Nordbayern zur Forderung von Referenzen

von Holger Schröder
Bayerische Staatszeitung Nr. 45 vom 9. November 2018, Seite 21
 
Ein öffentlicher Auftraggeber schrieb ein Klärwerk im Wege des offenen Verfahrens europaweit nach der VOB/A-EU aus. In der Auftragsbekanntmachung hat
die Vergabestelle für die Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien lediglich auf einen Internetlink verwiesen.
 
 
 

Sechs Tage reichen nicht

Vergabekammer Südbayern zur Vorlage vorbehaltener Nachweise 

von Holger Schröder
Bayerische Staatszeitung Nr. 45 vom 9. November 2018, Seite 21
 
Eine Vergabestelle hat Rohbauarbeiten europaweit im offenen
Verfahren nach der VOB/A-EU ausgeschrieben. Einziges Zuschlagskriterium war der Preis. Der preislich bestbietende Bauunternehmer
gab fristgerecht ein Angebot ab. Der Auftraggeber forderte ihn daraufhin am 12. September 2017 auf, unter anderem die Aufgliederung
der Einheitspreise (Formblatt 223) bis spätestens zum 18. September 2017 vorzulegen.
 
 
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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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