Was die Haftungsbegrenzung des BGH beim Hausverkauf bedeutet

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Von Tanja Nein und Harald Reitze

Wirtschaftswoche Online vom 8. April 2014

 

Verkäufer von Immobilien haften nicht unbegrenzt für Mängel des Gebäudes. Ist eine Sanierung erforderlich, kommt der Käufer nur für den Minderwert auf, stellte der Bundesgerichtshof nun klar.

 

Eine Studentin hatte ein Mietshaus in Berlin geerbt und (weit unter Wert) für 260.000 Euro verkauft. Von einem Gutachter hatte sie sich bescheinigen lassen, dass das Haus in gutem Zustand war. Die Käuferin stellte jedoch fest, dass die Immobilie mit einem Hausschwamm befallen war, und klagte auf Schadensersatz.

 

 

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Dr. Julia Müller

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