Rödl & Partner vertritt Landkreis beim Niedersächsischen OVG: Deutschlandticket behält bundesweite Gültigkeit – Verkehrsunternehmen sind zur Anerkennung verpflichtet

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​​​​​​​​​​​​​​Nürnberg​, 19.12.2024: Rödl & Partner hat in einem Verfahren zur Anwendbarkeit des Deutschland­tickets erfolgreich einen Landkreis vertreten. Ein Verkehrsunternehmen klagte gegen die Aner­kennung und Umsetzung des bundesweit gültigen Deutschlandtickets. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat nun im einstweiligen Rechtsschutzverfahren zugunsten des Land­kreises entschieden, dass die Unternehmen zur Anwendung des Deutschlandtickets verpflichtet sind.
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Der Normenkontrollantrag des Verkehrsunternehmen richtet sich gegen eine vom Landkreis erlassene Satzung, welche die verpflichtende Anerkennung und Umsetzung des Deutschland­tickets für alle Verkehrsunternehmen im Landkreis regelt.
 
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht begründet seine Entscheidung damit, dass die Ver­pflichtung zur Tarifanwendung auch für sogenannte eigenwirtschaftliche Verkehrsunternehmen gilt.
 
„Die Entscheidung hat bundesweite Bedeutung,“ kommentiert Ricarda Bans, Rechtsanwältin von Rödl & Partner und Prozessvertreterin des Landkreises. Rechtsanwalt Nicklas Schäfer, ebenfalls von Rödl & Partner, ergänzt: „Die Entscheidung betrifft zwar die konkrete kommunale Satzung, sie wirkt aber über diese hinaus. Denn nunmehr hat das Gericht klargestellt, dass verpflichtende Höchsttarif­vorgaben einer Kommune für alle Verkehre gelten. Das ist eine gute Entscheidung für die Fahrgäste, die auf die bundesweite Gültigkeit des Deutschlandtickets vertrauen können.“

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Jörg Niemann

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