OECD-Diskussionsentwurf: Richtlinien für schwer bewertbare immaterielle Wirtschaftsgüter

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veröffentlicht am 2. Juni 2017

 

Im Zuge der Umsetzung der BEPS-Aktionpunkte 8 bis 10 veröffentlichte die OECD einen Diskussionsentwurf zum Thema schwer bewertbare immaterielle Wirtschaftsgüter (hard-to-value-intangibles, HTVI).

Der Diskussionsentwurf erläutert die Anwendung der in Kapitel VI der OECD Guidelines niedergeschriebenen Ermittlungsmethoden für entsprechende immaterielle Wirtschaftsgüter und zeigt zahlreiche Beispiele für dessen Anwendung auf. Mit diesem Entwurf soll dem potentiellen Risiko einer Doppelbesteuerung adäquat begegnet werden.

Ein weiteres Ziel der OECD Guidelines ist die Vermeidung von Informationsasymmetrien zwischen Gesellschaften und Finanzverwaltungen. Unter der Prämisse, dass Steuerpflichtige eine bessere Kenntnis über den Wert ihrer immateriellen Wirtschaftsgüter haben als Finanzverwaltungen, vertreten OECD und nationale Finanzverwaltungen die Auffassung, dass unter diesen Umständen eine ex-post Bewertung von schwer zu bewertenden immateriellen Wirtschaftsgütern sachgerecht sein kann.


Die Anmerkungen zum Diskussionsentwurf sollten der OECD bis zum 30. Juni 2017 übermittelt werden.​

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