EU- Konzessionsrichtlinie: Fernwärmekonzessionen zukünftig ausschreibungspflichtig ?

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Das Gesetzgebungsverfahren zur EU-Konzessionsrichtlinie hat mit der Verabschiedung durch den Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments am 24.01.2013 eine weitere wichtige Hürde auf dem Weg zu einer europaweit einheitlichen Regelungen bei der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen genommen. Neben so genannten „Dienstleistungskonzessionen“ für die Wasserversorgung fallen auch Dienstleistungskonzessionen für die Versorgung mit Wärme in den Anwendungsbereich des Richtlinie-Entwurfs (Anhang III zu Art. 4 RL-E (KOM(2011) 897 endgültig). Trotz erheblicher Kritik aus Deutschland, insbesondere von den kommunalen Verbänden, wurden die grundsätzlich vorgesehenen Ausschreibungspflicht für Wasser- und Wärmekonzessionen in der nun vorliegenden Änderungsfassung des Binnenmarktausschusses beibehalten. Im Bereich der Fernwärmeversorgung wurde die Ausschreibungspflicht begrifflich sogar auf die Kälteversorgung erweitert.

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Joachim Held

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