Wettbewerbsverstoß bei Immobilienanzeige ohne Pflichtangaben nach § 16a EnEV

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​OLG Hamm, Urteil vom 04.08.2016, Az.: 4 U 137/15, und Urteil vom 30.08.2016, Az.: 4 U 8/16

Das OLG Hamm entschied mit Urteilen vom 04.08.2016 und 30.08.2016 über die Folgen fehlender Auskünfte im Zusammenhang mit der Energieeinsparverordnung (EnEV). Nach den Entscheidungen handelt wettbewerbswidrig, wer als Verkäufer, Verpächter oder Vermieter zu einer Immobilie mit Energieausweis eine Immobilienanzeige ohne die gemäß § 16a EnEV erforderlichen Pflichtangaben veröffentlicht. Dieser Grundsatz ist nach Ansicht des Gerichts auch auf Makler anzuwenden.
 

Geklagt hatte ein Umwelt- und Verbraucherschutzverein gegen Makler, welche in den von ihnen veröffentlichten Anzeigen zum einen eine Wohnung ohne Angabe der Art des Energieausweises und des im Energieausweis benannten Baujahres und zum anderen Objekte ohne Angaben zum wesentlichen Energieträger der Gebäude veröffentlichten. Hierbei lagen bei Veröffentlichung der Angebote die entsprechenden Energieausweise jeweils vor.
 

Aus den unterbliebenen Angaben leitet das Gericht einen Wettbewerbsverstoß her. Denn den Verbrauchern werde in den Anzeigen eine wesentliche Information vorenthalten, die sie benötigten, um eine informierte geschäftliche Entscheidung treffen zu können. Durch deren Vorenthalten könne der Verbraucher zu einer Entscheidung veranlasst werden, die er andernfalls nicht getroffen hätte. Besagte Anzeigen sind dabei für den Verbraucher auch wesentlich. Dies begründet das Gericht mit einer zugunsten des Verbrauchers ausfallenden Interessenabwägung sowie damit, dass die Informationen ohne unzumutbare Mehrkosten hätten mitgeteilt werden können.
 

Fazit:

Themen rund um den Energieausweis werden im Bereich des Immobilienerwerbs zunehmend wichtiger. Fehler in diesem Zusammenhang können mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden. Nach einer Gesetzesänderung ist es den Parteien eines Grundstückskaufvertrages auch nicht mehr ohne Weiteres möglich, auf die Vorlage des Energieausweises zu verzichten.

 

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