Umfangreiche Steuersenkungsmaßnahmen in China

PrintMailRate-it

veröffentlicht am 4. Mai 2018

 

Am 25. April 2018 beschloss der chinesische Staatsrat die Einführung von 7 Steuer­senkungs­maßnahmen zur Förderung von Unternehmertum und Innovation sowie der Entwicklung von Kleinstunternehmen mit niedrigem Gewinn („Kleinunternehmen”).
 

 
Die Einzelheiten sind wie folgt:​
 

  • Vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2020 können neu gekaufte Anlagen und Geräte mit einem Stückpreis von bis zu 5 Mio. CNY von Kleinunternehmen in 6 Industriezweigen und 4 Bereichen für eine gemeinsame Nutzung in Forschung und Entwicklung („FuE”), Produktion und Betrieb sowie neu gekaufte Anlagen und Geräte mit einem Stückpreis von bis zu 5 Mio. CNY von Unternehmen aller Branchen nur für FuE-Zwecke als Kosten und Ausgaben der laufenden Periode einmalig abgezogen, anstatt über Jahre abgeschrieben werden. Die relevante Obergrenze erhöht sich von 1 Mio. CNY auf 5 Mio. CNY.
  • Vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2020 werden die Einnahmen der Kleinunternehmen zu 50 Prozent in die steuerliche Bemessungsgrundlage einbezogen und mit dem begünstigten Steuersatz von 20 Prozent besteuert, sofern die jährlichen steuerpflichtigen Einnahmen niedriger als 1 Mio. CNY sind. Der Schwellenwert erhöht sich von 500.000 CNY auf 1 Mio. CNY.
  • Ab dem 1. Januar 2018 entfällt die Einschränkung, dass die Kosten, die sich aus der Beauftragung ausländischer FuE-Einrichtungen zur Durchführung von FuE-Aktivitäten ergeben, nicht dem Super-Abzug unterliegen. Kosten für die Beauftragung von externen Agenturen oder Einzelpersonen (inländischer wie ausländischer) zur Durchführung der FuE können zu 80 Prozent in die Bemessungsgrundlage des Super-Abzugs einbezogen werden.
  • Ab dem 1. Januar 2018 kann der Verlust von Unternehmen der Hoch- und Neutechnologie („HNTU”) und kleinen Technologieunternehmen auf 10 Jahre statt auf 5 Jahre übertragen werden.
  • Ab dem 1. Januar 2018 werden die Ausgaben für die Weiterbildung der Mitarbeiter von allgemeinen Unternehmen, die von Steuern abgezogen werden können, von 2,5 auf 8 Prozent erhöht, wie z.B. die Begrenzung der HNTU.
  • Ab dem 1. Mai 2018 wird die Stempelsteuer für Kapitalrechnungsbücher von 0,05 auf 0,025 Prozent der Summe des eingezahlten Kapitals und der Kapitalrücklagen reduziert. Andere Rechnungsbücher sind von der Stempelsteuer freigestellt.
  • Der Steueranreiz für Investitionsunternehmen und Einzelpersonen in Pilotgebieten, dass 70 Prozent der Investitionen mit dem steuerpflichtigen Einkommen verrechnet werden können, wird landesweit gefördert. Die bevorzugte Regelung für die Körperschaft- und Einkommensteuer ist seit 1. Januar 2018 bzw. tritt zum 1. Juli 2018 in Kraft.
     

Die oben genannten 7 Maßnahmen werden voraussichtlich die Steuerlast für das gesamte Jahr um mehr als 60 Mrd. CNY reduzieren. Die neuen Maßnahmen umfassen eine große Anzahl an Steuerarten und eine Vielzahl von Begünstigten – es ist eine weitere stattliche Steuersenkungsmaßnahme nach der Senkung des Mehrwert­steuersatzes. Derzeit sind noch keine konkreten Umsetzungsmethoden bekannt gegeben worden. Es wird daher empfohlen, dass Unternehmen eine interne Bewertung vornehmen, um festzustellen, ob sie die Steuervorteile in Anspruch nehmen können.
 

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu