Verdrängungsmatrix der EnEV für KWK-Strom überarbeitet

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Von Benjamin Hufnagel
  
Die Bundesregierung hat in der Sitzung vom 16.10.2013 die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) beschlossen und darin die Änderungswünsche des Bundesrates berücksichtigt. Eine der wesentlichen und nun beschlossenen Änderungen kann KWK-Anlagenbetreiber aufatmen lassen: Der zurechenbare Primärenergiefaktor für den in einer KWK-Anlage erzeugten Strom wird von 3,0 nun doch nur auf 2,8 (auch nach 2016) abgesenkt, statt wie vormals befürchtet auf 2,3. Durch diese Anpassung bleibt nach Inkrafttreten der EnEV 2014 und damit auch nach 2016 die Wärme aus BHKW oder größeren KWK-Anlagen für die Versorgung von Wohngebäuden eine interessante Alternative für die Erfüllung der EnEV-Vorgaben.

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Benjamin Hufnagel

Wirtschaftsingenieur (B.Eng.), M.A. Europäische Energiewirtschaft

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