Brennpunkt Fernwärme – Fernwärmeversorgung als Chance für Stadtwerke und Kommunen gleichermaßen

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​​​Von Benjamin Richter und Philip Cossmann

veröffentlicht am 3. Juni 2013


Der Auf- und Ausbau von Fernwärmenetzen stellt eine vielfach unterschätzte Alternative zur Sicherung und Weiterentwicklung des Geschäftsmodells von kommunalen Stadtwerken dar.

Durch den forcierten Wettbewerb in den Sparten Strom- und Gasvertrieb geht einer Vielzahl von Stadtwerken eine lieb gewonnene und auch gegenüber den kommunalen Gesellschaftern notwendige Einnahmequelle zusehends verloren. Damit nicht genug, belasten dieser Tage Verluste aus der konventionellen Erzeugung sowie die staatliche Regulierung im Bereich der Strom- und Gasnetze das Ergebnis. Für Stadtwerke und deren Gesellschafter stellt sich damit die drängende Frage, in welchem Segment künftig noch Geld verdient werden kann. Die sich bietenden Alternativen sind vielfältig, erfordern aber in der Regel einen hohen administrativen Aufwand. Der Auf- und Ausbau von Fernwärmeversorgungskonzepten stellt in diesem Zusammenhang – wie es sich auch im Rahmen der für unsere Mandanten erarbeiteten strategischen Masterpläne immer wieder zeigt – eine vielversprechende, aber zugleich vielfach unterschätzte Alternative dar.
 
Stadtwerke mit existierenden Fernwärmeversorgungssparten möchten diese seit Jahrzehnten nicht missen. Gleichzeitig zeigen sich auch die Fernwärmekunden in aktuellen Untersuchungen überdurchschnittlich zufrieden, insbesondere in puncto Versorgungssicherheit und Preisstabilität. Auch die in der Fernwärme üblichen zehnjährigen Vertragslaufzeiten stoßen heute auf großes Verständnis. In einem sonst turbulenten Umfeld birgt der Bereich Fernwärme damit für Stadtwerke die Chance auf eine langfristige Kundenbindung und langfristig stabile Erlöse. Kommunale Anteilseigner können in der Folge gleich doppelt finanziell profitieren durch zusätzliche Beteiligungs- und Gewerbesteuereinnahmen auf der einen Seite und Entgelte aus Gestattungsverträgen auf der anderen Seite.
 
Der Auf- und Ausbau von Fernwärmeversorgungsgebieten ermöglicht Versorgern und Kommunen aber insbesondere auch eine Reihe von strategisch positiven Handlungsoptionen im Kontext der Energiewende. So kann bei der Wärmeerzeugung nicht nur die sehr effiziente Brennstoffnutzung mittels Kraft- Wärme-Kopplung Anwendung finden, sondern ebenso eine beliebig steuerbare und grundlastfähige erneuerbare Energieform in die Wärmeversorgungskonzepte integriert werden - wie zum Beispiel Biomethan, Biomasse oder Tiefengeothermie. Die Wärmeerzeugung in KWK-Prozessen oder unter dem Einsatz von Erneuerbaren Energien steigert dabei zugleich die Attraktivität der Fernwärme bei sonst sehr kritischen Kundengruppen und hilft Kommunen bei der Erreichung energie- und umweltpolitischer Zielsetzungen. Natürlich bietet weiterhin aber auch die Nutzung der Abwärme aus konventionellen Kraftwerken, Raffinerien, Industrie- und Reststoffverwertungsanlagen wichtige Wärmequellen.
 
Seit einiger Zeit befindet sich die Fernwärme jedoch auch im Fokus von Kartellämtern und Verbraucherschutzorganisationen. Die Kartellämter vermuten zu hohe Gewinne bei den Versorgungsunternehmen, die EU befürchtet, dass der Wettbewerb durch die Nichtausschreibung von Gestattungsverträgen eingeschränkt wird. Verbraucherschützer kritisieren zudem unangemessene Preisgleitklauseln, die dazu führen, dass die Gewinne der Versorger während der Vertragslaufzeit höher steigen, als dies nach den rechtlichen Rahmenbedingungen der Fall sein sollte. Der hohen Kundenbindung fügen die aktuellen Diskussionen derzeit keinen Schaden zu. Allerdings fühlen sich einige professionell vertretene Kundengruppen berufen, die sich ergebenden Kontroll- und Widerspruchsrechte zu nutzen.
 
Aus unserer Sicht kann ein Großteil der sich aktuell abzeichnenden Entwicklungen im Bereich der Regulierungsversuche des Fernwärmemarktes insbesondere durch eine rechtssichere Kalkulation von Fernwärmepreisen und Preisgleitformeln beantwortet werden. So sind die großen Bedenken hinsichtlich unangemessen hoher Preisanpassungen und damit einhergehender überhöhter Gewinne, bei Anwendung einer sachgerechten Preiskalkulation auf Basis der tatsächlichen Produktionsfaktoren und der jeweils zugehörigen Gestehungskosten unbegründet. Auch Befürchtungen, dass Kommunen mittels inadäquater Gestattungsverträge die Preise treiben, erscheinen in der Praxis wenig realitätsnah und können durch entsprechend transparente Vergabeverfahren bereits ex ante entkräftet werden.
 
Rödl & Partner unterstützt die Wärmebranche im Bereich der rechtlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen, die sich aus den regelmäßigen Änderungen der Rahmenbedingungen ergeben. Im Rahmen unserer nächsten Fernwärmeveranstaltungen in München (18. September 2013) und Köln (14. November 2013) berichten wir u.a. über die Auswirkungen der bevorstehenden Indize-Umbasierung des statistischen Bundesamtes, informieren über aktuelle Entwicklungen der kartellund europarechtlichen Regulierung und geben wichtige Hinweise zur rechtskonformen und zeitgemäßen Preiskalkulation.

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Benjamin Richter

Diplom-Betriebswirt (FH)

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