EXPO 2015 in Mailand – Umsatzsteuerliche und zollrechtliche Erleichterungen

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Die EXPO 2015 wird am 1. Mai 2015 in Mailand unter dem Motto „Feeding the Planet, Energy for life“ (Den Planeten ernähren, Energie für das Leben) ihre Pforten öffnen.  Für die Dauer von sechs Monaten wird sich alles um die Wörter Energie, Planet, Ernährung und Zukunft  drehen. Hierfür sorgt die Beteiligung von mehr als 140 Ländern und eine erwartete Besucherzahl von mehr als 20 Millionen. Es handelt sich um eine Messe bei der maximal 20% der Ausstellungsfläche für gewerbliche Zwecke genutzt werden können.

Die italienische Finanz- und Zollverwaltung hat im Vorfeld durch den Erlass von speziellen Richtlinien Vorschriften festgelegt, die es den Offiziellen und Inoffiziellen Teilnehmern ermöglichen soll, bestimmte Leistungen und Lieferungen im Rahmen der EXPO 2015 zu speziellen Konditionen erwerben zu können.

Eine besondere Umsatzsteuerbefreiung kann für den Bezug von Waren und Leistungen seitens des Generalkommissariats der offiziellen Teilnehmerländer oder durch dessen bevollmächtigten Dritten  in Anwendung kommen, sofern diese für nicht kommerzielle Zwecke erworben werden, den Betrag von 300 € übersteigen und eine spezielle Steuerbefreiungserklärung seitens des Generalkommissariats den Lieferanten ausgestellt wird.

Hervorzuheben ist, dass die EXPO 2015 offiziell von der italienischen Finanzverwaltung als Messe bzw. Ausstellung eingestuft wurde und hierdurch sich der Lieferort, unter Beachtung der  speziellen umsatzsteuerlichen Vorschriften für Leistungen im Zusammenhang mit der Konstruktion, der Realisierung , und der Demontage von  Messepavillons, nach der umsatzsteuerlichen Ansässigkeit des leistenden Unternehmers richtet.

Offiziellen und Inoffiziellen Teilnehmern werden unter bestimmten Voraussetzungen Erleichterungen im Rahmen der Zollabwicklung für die Einfuhr von bestimmten Waren  gewährt. Hierzu müssen diese über einen EORI (Economic  Operator Registration and Identification)-Code  und eine Umsatzsteuernummer verfügen. Alle Offiziellen Teilnehmer sowie Inoffiziellen Teilnehmer mit Sitz in einem Drittland haben diesen direkt über das PDMS  (Participant Digital Management System) zu beantragen. Um die Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können, müssen Offizielle Teilnehmer den EORI-Code zwingend in Italien beantragen. Sollte bereits ein EORI-Code in einem anderen EU-Land beantragt worden sein,  ist dieser zwingend zu löschen.  Dagegen haben Inoffizielle Teilnehmer aus anderen EU-Staaten diesen in ihrem Ansässigkeitsstaat zu beantragen und  über das genannte PDMS-System den italienischen Zollbehörden zu kommunizieren.

 
zuletzt aktualisiert am 20.02.2015

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Petra Lenck

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