Religionsfreiheit am Arbeitsplatz

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Immer wieder geraten Unternehmen mit Mitarbeitern in Konflikt, die am Arbeitsplatz bestimmte Kleidung oder religiöse Symbole tragen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat mit zwei Urteilen für Klarheit gesorgt.
 
Im ersten Fall hatte British Airways einer Flugbegleiterin untersagt, während der Arbeit eine Kette mit einem Kreuz sichtbar zu tragen. Damit ging die Fluggesellschaft allerdings zu weit, urteilten die Straßburger Richter…
 
Den vollständigen Gastbeitrag finden Sie bei Markt und Mittelstand online unter http://www.marktundmittelstand.de/themen/recht-steuern/religionsfreiheit-am-arbeitsplatz/.

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Thomas Lausenmeyer

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