Indien beschließt die Einführung der Goods and Services Tax

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Neu-Delhi, 30. März 2017. Indien vollzieht die Reform seines Umsatzsteuersystems. Das indische Unterhaus (Lok Sabha) beschloss am 29. März 2017 die Einführung der Goods and Services Tax (GST). Mit einem Inkrafttreten zum 1. Juli oder spätestens zum 1. September 2017 wird gerechnet.

 
Zwar lehnt die indische Opposition das Gesetz in seiner konkreten Form ab, sie wird es aber trotz ihrer Mehrheit im indischen Oberhaus (Rajya Sabha) nicht aufhalten können. Eine Zustimmung des Oberhauses ist für das als sog. „Money Bill” eingebrachte Gesetz nicht erforderlich. Das Oberhaus kann zwar Änderungen vorschlagen, sie müssen jedoch nicht berücksichtigt werden. Es ist damit nahezu sicher, dass Indien – nach vielen Anläufen – nun die größte Steuerreform seit seiner Unabhängigkeit im Jahr 1947 umsetzen wird. Wann die GST genau startet, wird durch die Regierung in den kommenden Wochen beschlossen werden. Ein Start nach dem 15. September 2017 ist aus gesetzestechnischen Gründen nicht möglich.

 
Die GST wird das Umsatzsteuerrecht in Indien revolutionieren und modernisieren. Es wird eine Vielzahl verschiedener und teils kumulativ anfallender Steuerarten ersetzen und alle Leistungen erfassen, sowohl die Erbringung von Dienstleistungen als auch die Lieferung von Waren. Im Detail wird die GST technisch in drei Komponenten aufgeteilt sein – eine Steuer der Zentralregierung, eine Steuer der Bundestaaten und eine übergreifende Steuer. Die Untergliederung folgt der föderalen Struktur Indiens. Sie bedeutet keine steuerliche Mehrbelastung für die indische Wirtschaft und ist eine starke Vereinfachung gegenüber dem aktuellen System.

 
„Die GST wird es indischen Unternehmen erlauben, sich wieder stärker auf ihre Geschäfte zu konzentrieren als auf das Ausfüllen von Formularen und Steuererklärungen”, sagt Tillmann Ruppert, Rechtsanwalt und Associate Partner im Team Indien der internationalen Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner. „Die Tatsache, dass die GST in wenigen Monaten starten soll, zwingt indische Unternehmen zur Eile. Sie müssen ihre IT, ihre Buchhaltung und Kalkulationen in sehr kurzer Zeit auf ein komplett neues System umstellen.”
  
Rödl & Partner begleitet und analysiert die Einführung der GST mit einer Fachgruppe aus deutschen und indischen Spezialisten. Die Ergebnisse fließen in ein laufend aktualisiertes FAQ ein. Es beantwortet die drängendsten Fragen deutscher Unternehmen und ihrer indischen Tochtergesellschaften zur GST. Der Text steht in deutscher und in englischer Sprache zur Verfügung.
 

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Anand Khetan

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