Vermarktungsmodelle Erneuerbare Energien Frankreich

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Einspeisevergütung

Status Quo

Die wesentliche Förderung der Erneuerbaren Energien geschieht in Frankreich durch die Einspeisevergütung sowie durch Anlageprämien1. Für neue Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung von bis zu 100 kWp ist gemäß dem französischen Energiegesetz eine feste Einspeisevergütung (FIT) vorgesehen, deren Höhe vierteljährlich angepasst wird.2 Die Einspeisevergütung für das zweite Quartal 2019 belief sich für Anlagen bis zu 100 kWp zwischen ca. 11-19 ct/ kWh. Die Ergebnisse der Ausschreibungsrunde für Aufdachanlagen mit 100 kWp bis 8 MWp belegen einen durchschnittlichen Zuschlagswert von 8, 46 ct/ kWh. Der Durchschnittszuschlagswert für Freiflächenanlagen mit 500 kWp bis 30 MWp beläuft sich nach der letzten Ausschreibungsrunde auf 6,11 ct/ kWh. Die Vergütungssätze sind damit im Vergleich zum Vorjahr 2018 leicht gesunken.
Bei PV-Anlagen mit teilweiser Eigenstromnutzung werden in Frankreich neben Vergütungssätzen Anlagenprämien gezahlt.3 Bis Ende September 2018 bestand der Vergütungssatz für eingespeiste Energie bei 10,00 ct/ kWh für PV-Anlagen mit einer Nennleistung bis 9 kWp sowie 6,00 ct/ kWh für PV-Anlagen zwischen 9 bis 100 KWp. Die sog. Anlagenprämien lagen dabei für PV-Anlagen bis 9 kWp bei 30-40 ct/ kWh, während sich die Prämien für PV-Anlagen mit 9 bis 100 kWp bei 10-20 ct/ kWh bewegten.

 

Herausforderungen

Die Zuschlagssätze richten sich nach den Ergebnissen von Ausschreibungsrunden und sind daher in ihrer Höhe variabel. Die in den Ausschreibungsrunden erzielten Zuschlagssätze gelten jeweils nur für beschränkte Zeiträume.

 

1 Artikel L.314-18 bis L.314-27 des französischen Energiegesetzbuches

2 Artikel D.314-16 des französischen Energiegesetzbuches

3 Artikel D.314-23 des französischen Energiegesetzbuches

Eigenversorgung

 

 

PPA

 

In der Regel werden PPA mittels langfristigen Verträgen abgeschlossen, die einerseits die Finanzierung der Projekte sicherstellen sollen und andererseits dem Verbraucher ermöglichen sollen, die voraussichtlichen Kosten einschätzen zu können.

 

 

Pachtmodell

 

 

Dieses Modell stellt eine alternative Form der Finanzierung dar, die sich immer größer werdender Beliebtheit in Frankreich erfreut. Mit zunehmender Bekanntheit und Präsenz dieses Modells dürfte von einer zunehmenden Bankability auszugehen sein. Diese erleichtert die Realisierbarkeit künftiger Projekte und erhöht das Markvolumen.

Direktvermarktung

Status Quo

In Frankreich wurde mit dem Gesetz für die Energiewende und grünes Wachstum (loi relative à la transition énergétique pour la croissance verte) im Jahr 2015 die Direktvermarktung eingeführt. Gemäß dem französischen Energiegesetzbuch werden Neuanlagen mit einer gleitenden Marktprämie vergütet.5 Diese betrifft insbesondere Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung über 500 kWp, Windkraftanlagen an Land und feststehende Offshore-Windenergieanlagen.

 

Herausforderungen

Das Direktvermarktungsmodell befindet sich in Frankreich noch in den Anfängen und hat daher kaum Marktvolumen. Durch taktisches Vorgehen kann der Produzent im Vergleich zur festen Einspeisevergütung höhere Einnahmen erzielen. Allerdings trägt er das finanzielle Risiko der Über- oder Unterproduktion, indem er je nach Lage die fehlende Energiemenge am Markt zukaufen oder die überschüssige Menge verkaufen muss.

 

Ausblick

Mit der Einführung der gesetzlichen Regelungen zur Energiewende und zum grünen Wachstum ist der Grundstein gelegt, die weitere Entwicklung des von der Politik eingeschlagenen Wegs in Bezug auf erneuerbare Energien und das Festhalten an den festgesetzten Zielen werden entscheidend sein. Bezüglich Einzelfragen werden die Ausgestaltung der Bilanzkreisverantwortung sowie die Finanzierungsbereitschaft der Banken eine entscheidende Rolle spielen. Es bleibt daher abzuwarten, ob sich das Modell etabliert.

 

5 Artikel D.314-23 des französischen Energiegesetzbuches

 

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Timotheus Tangermann

Fachanwalt für Steuerrecht

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